TOP-THEMA: GEPLANTE PFLEGEREFORM

DAS PLANT DIE NEUE BUNDESREGIERUNG IN DER PFLEGE

Die neue Bundesregierung, bestehend aus den Parteien CDU, CSU und SPD, hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, was sie in den Jahren 2025 bis 2029 anpacken möchte. Wir stellen Ihnen die […]

Marcel Faißt

22.05.2025 · 4 Min Lesezeit

Die neue Bundesregierung, bestehend aus den Parteien CDU, CSU und SPD, hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, was sie in den Jahren 2025 bis 2029 anpacken möchte. Wir stellen Ihnen die entscheidenden Eckpunkte im Gesundheitswesen vor.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird ein ambitioniertes Reformprogramm im Gesundheits- und Pflegesektor vorgestellt, das zum Ziel hat, die Versorgungsqualität zu erhöhen, regionale Unterschiede abzubauen und vor allem die sich wandelnden Bedürfnisse der Bevölkerung in den Mittelpunkt zu stellen. Die Maßnahmen möchten den Weg ebnen für einen modernen patientenorientierten und digitalisierten Gesundheitssektor, der nicht nur den medizinischen, sondern auch den pflegerischen Herausforderungen der Zukunft gerecht wird. Problematisch: Da der Schwerpunkt der neuen Regierung vor allem auf der Stärkung der Wirtschaft und der Verteidigung liegt, sind alle Reformvorhaben unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Das bedeutet: Sollte der Bundeshaushalt keine Mittel zur Verfügung haben, werden die folgenden, im Koalitionsvertrag beschriebenen Vorhaben nicht umgesetzt. Positiv ist dennoch zu werten, dass ein Reformbedarf gesehen wird. Konkret haben sich die Koalitionäre deswegen Folgendes vorgenommen:

DAS PRIMÄRARZTSYSTEM ALS ZENTRALER ANLAUFPUNKT

Ein zentrales Element des Koalitionsvertrags ist die Einführung eines verpflichtenden Primärarztsystems. Hausärzte bzw. Kinderärzte sollen zukünftig als erste Anlaufstelle für medizinische Anliegen fungieren – sie übernehmen dabei die Rolle einer Art „Gatekeeper“, der darüber entscheidet, ob und wann eine Überweisung zu einem Facharzt notwendig ist. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die medizinische Versorgung zu straffen, Wartezeiten zu verkürzen und eine koordiniertere Betreuung zu gewährleisten. Durch die Fokussierung auf einen zentralen Ansprechpartner wird zudem beabsichtigt, Doppeluntersuchungen und unnötige Arztkontakte zu vermeiden. Diese Neuordnung soll auch eine bessere Prävention fördern, da Hausärzte in der Regel über einen ganzheitlichen Blick auf die gesundheitliche Situation ihrer Patientinnen und Patienten verfügen und so frühzeitig Risikofaktoren erkennen können.

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