Wenn Sie in der ambulanten Pflege tätig sind, sollten Sie wissen, dass es eine Qualitätsvorgabe ist, dass die Schlüssel Ihrer Pflegekunden sicher, für Unbefugte unzugänglich, verwahrt werden müssen. Außerdem darf eine Zuordnung der Wohnungsschlüssel zu den einzelnen Kunden für Unbefugte nicht möglich sein. Diese Punkte prüft auch der Medizinische Dienst (MD), wenn die Prüfer des MD zu einer Qualitätsprüfung in Ihre Einrichtung kommen.
Genau aus dem Grund, machen Ihre Chefs auch Vorgaben zum Umgang mit den Wohnungsschlüsseln Ihrer Pflegekunden, die Sie als Pflegekraft einhalten müssen. Damit Sie wissen, welche Punkte Sie beachten sollten, finden Sie hier einige Hinweise.
- Die Schlüssel der Pflegekunden sollte in einem fest verschließbaren Schlüsselkasten verwahrt werden. Dieser sollte auch während der Bürozeiten immer abgeschlossen sein.
- Wo sich die Zuordnungsliste des Schlüsselkastens befindet, legt Ihre PDL fest. Wichtig ist hier, dass sich die Zuordnungsliste nicht direkt am Schlüsselkasten befindet, damit für Außenstehende keine Zuordnung möglich ist (z. B. bei Diebstahl, Einbruch).
- Die Schlüsselnummern dürfen grundsätzlich nicht auf den Tourenplänen vermerkt werden.
- Die Schlüssel werden grundsätzlich nur für eine Tour herausgenommen und direkt nach der Tour wieder zurück gehängt.
- Die Schlüssel dürfen keinesfalls offen im Dienstfahrzeug liegen oder dort zurückgelassen werden!
- Schlüssel dürfen nicht mit nach Hause genommen werden, es sei denn, Ihre Pflegedienstleitung ist damit einverstanden.
- Wenn Sie die Schlüssel Ihrer Pflegekunden mit nach Hause nehmen, sollten Sie stets darauf achten, dass die Schlüssel sicher verwahrt sind und keine andere Person diese entwenden kann.
- Sie als Pflegekraft sollten die Kundenwohnung trotz der Schlüssel erst dann betreten, wenn Sie Ihr Eintreten durch Klingeln oder Klopfen ankündigen, es sei denn, dass mit dem Kunden oder deren Angehörigen etwas anderes abgesprochen wurde.
- Bei Verlust eines Wohnungsschlüssels müssen Sie umgehend Ihre PDL informieren. Diese wird dann alle notwendigen und weitere Maßnahmen einleiten.
Hinweis: Beachten Sie, dass diese Punkte nicht abschließend sind und es sein kann, dass Ihre Pflegedienstleitung noch weitere oder auch andere Maßnahmen vorsieht, damit die Schlüssel Ihrer Pflegekunden sicher verwahrt werden.
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