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Das Recht auf Verwahrlosung – diese Checkliste hilft Ihnen, mit bedenklichen Zuständen umzugehen

Verwahrlosung ist ein sensibles Thema in der Pflege. Es betrifft nicht nur die persönliche Würde eines Menschen, sondern stellt auch Sie vor schwierige Entscheidungen: Wann ist es noch Selbstbestimmung? Wann […]

Jochen Gust

28.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Verwahrlosung ist ein sensibles Thema in der Pflege. Es betrifft nicht nur die persönliche Würde eines Menschen, sondern stellt auch Sie vor schwierige Entscheidungen: Wann ist es noch Selbstbestimmung? Wann muss eingegriffen werden? Und wie können Sie sich absichern?

Selbstbestimmung geht vor

Das Grundgesetz schützt das Recht auf Selbstbestimmung – auch dann, wenn andere diese Lebensweise als „verwahrlost“ empfinden. Dieses Prinzip ergibt sich aus Art. 1 GG (Die Würde des Menschen ist unantastbar) und Art. 2 GG (Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit).

Gerichte haben diese Grundsätze in mehreren Urteilen konkretisiert, z. B. BGH, Beschluss vom 17.02.2016 – XII ZB 15/15: Eine Betreuung darf nicht gegen den Willen eines Menschen angeordnet werden, solange ein freier Wille erkennbar ist – selbst wenn dieser „unvernünftig“ erscheint. Auch das OLG München, Beschluss vom 13.11.2019 – 34 Wx 411/19: Ein unordentlicher Haushalt oder mangelnde Körperpflege allein rechtfertigen noch keinen Eingriff.

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