Frage: „Mein Team ist kulturell sehr bunt gemischt, was ich grundsätzlich schätze. Allerdings beobachte ich vermehrt, dass Kollegen während der Übergabe oder bei der Versorgung im Bewohnerzimmer untereinander in ihrer Muttersprache sprechen. Andere Mitarbeiter fühlen sich dadurch ausgegrenzt und Bewohner reagieren verunsichert, weil sie nichts verstehen. Ein striktes ,Deutsch-Gebot‘ wirkt mir aber zu harsch, zumal es manchmal hilft, wenn Landsleute sich Fachbegriffe kurz in ihrer Sprache erklären. Wie sorge ich hier rechtssicher für Integration und Professionalität?“ Martina K., Essen)
Antwort: Sie bewegen sich hier in einem Spannungsfeld zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter und Ihren Vorgaben zur Qualitätssicherung.
Grundsätzlich gilt: Das arbeitsrechtliche Direktionsrecht erlaubt Ihnen, die Arbeitssprache festzulegen, wenn dies für die Arbeitsabläufe und die Sicherheit notwendig ist. In der Pflege ist das zwingend der Fall – Dokumentation, Übergaben und Kommunikation mit Bewohnern müssen für alle verständlich auf Deutsch erfolgen. Der Schlüssel liegt jedoch in der Differenzierung, nicht im pauschalen Verbot. Ein generelles Untersagen der Muttersprache (auch in Pausen) wäre rechtlich unzulässig und würde die Atmosphäre vergiften. Nutzen Sie die Mehrsprachigkeit stattdessen als Ressource: Wenn ein erfahrener Mitarbeiter einem neuen Kollegen einen komplexen Sachverhalt in der Muttersprache schneller und präziser erklären kann als im noch unsicheren Deutsch, dient das der fachlichen Sicherheit. Das ist erlaubt und sinnvoll. Die Grenze ist jedoch dort erreicht, wo Ausgrenzung beginnt. Etablieren Sie im Team eine verbindliche Verhaltensregel der Höflichkeit: Sobald eine 3. Person anwesend ist – egal, ob Bewohner oder Kollege –, wird Deutsch gesprochen. Machen Sie deutlich: Wer in Anwesenheit von Pflegebedürftigen eine fremde Sprache nutzt, verletzt deren Bedürfnis nach Sicherheit und Teilhabe. Das ist kein kulturelles, sondern ein professionelles Defizit.
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