Frage: „Vor Kurzem habe ich entdeckt, dass 2 meiner jüngeren Mitarbeiter während des Spätdienstes Tanzvideos in Dienstkleidung im Stationszimmer drehen und auf TikTok hochladen. Im Hintergrund sind Aktenordner und der Dienstplan zu sehen, aber keine Bewohner. Die beiden argumentieren, es sei ihre Pause und „gute Werbung“ für uns als modernen Arbeitgeber. Muss ich das dulden oder kann ich dagegen vorgehen?“ (Markus W., Berlin)
Antwort: Hier müssen Sie als Vorgesetzter sofort eine klare Grenze ziehen. Auch wenn keine Bewohner zu sehen sind, verletzen solche Aufnahmen fast immer arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Pflichten. Sobald betriebsinterne Details (wie Dienstpläne, Bewohnernamen auf Aktenrücken oder auch nur die Räumlichkeiten) erkennbar sind, liegt ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht und den Datenschutz vor. Zudem ist das Tragen der Dienstkleidung in privaten Social-Media-Posts oft irreführend und kann dem Ruf der Einrichtung schaden, wenn die Inhalte (z. B. „alberne“ Tänze) nicht zur Seriosität Ihres Hauses passen. Finden die Dreharbeiten gar außerhalb der Pause statt, ist dies Arbeitszeitbetrug.
Unterschätzen Sie dabei nicht Ihr eigenes Haftungsrisiko: Als Arbeitgeber können Sie für Datenschutzverstöße Ihrer Mitarbeiter mit Bußgeldern belangt werden, wenn Sie solche Praktiken dulden. Bedenken Sie auch die Persönlichkeitsrechte der Kollegen, die sich vielleicht durch die ständige Kamerapräsenz überwacht fühlen oder ungefragt im Hintergrund auftauchen könnten. Selbst wenn aktuell keine Bewohner zu sehen sind, besteht permanent die Gefahr, dass schutzbedürftige Personen unbeabsichtigt ins Bild laufen. Für Angehörige, die solche Videos sehen, wirkt dies oft befremdlich und lässt Zweifel an der Konzentration und Professionalität Ihres Teams aufkommen.
Mein Rat: Um Rechtssicherheit zu schaffen, führen Sie eine Social-Media-Richtlinie ein, die das private Filmen in Betriebsräumen untersagt. Aber: Ersticken Sie die Motivation nicht! Kanalisieren Sie den digitalen Elan, indem Sie die beiden zu „Social-Media-Botschaftern“ machen. Lassen Sie sie – unter Ihrer Aufsicht und mit klaren Regeln (keine Bewohner, kein Datenschutzverstoß) – den offiziellen Account der Einrichtung pflegen. So wird aus einem Risiko ein kontrolliertes Recruiting-Tool.
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