Die DSGVO schreibt das „Löschen“ von Daten vor, wenn sie für ihren ursprünglichen „Zweck“ nicht mehr gebraucht werden, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist (mehr) besteht und wenn auch keine anderen Gründe dagegensprechen, sie zu löschen (z. B. haftungsrechtliche Ansprüche). Doch was passiert dann mit den Dokumenten? Papier schreddern? Elektronische Daten einfach löschen? Wir erläutern Ihnen, was Sie und Ihre Mitarbeiter beachten müssen, wenn Sie Ihre Akten in Ihrer Praxis selbst vernichten wollen.
Papierakten vernichten
Dazu brauchen Sie zwingend den richtigen Aktenvernichter, der den Vorgaben der DIN 66399 entspricht. Diese regelt die Sicherheitsklassen und -stufen sowie was wie zu vernichten ist.
Beachten Sie diese Sicherheitsklassen/-stufen
Nach der DIN 66399 müssen Sie die jeweils richtige Sicherheitsklasse und die korrekte Sicherheitsstufe beachten.