Immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeiter Daten und Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt werden, missbrauchen. Sei es, dass Azubis geschmacklose Videos mit bettlägerigen Pflegebedürftigen in sozialen Netzwerken posten, sei es, dass Mitarbeiter, denen Sie gekündigt haben, vor ihrem Abgang sämtliche digitalen Pflegedokumentationen löschen, oder Beschäftigte, die einen eigenen Pflegedienst eröffnen möchten, schnell Ihre gesamte Kundendatei kopieren – die Möglichkeiten für einen Datenmissbrauch durch Mitarbeiter sind groß und Sie müssen sich hiergegen schützen.
Schützen Sie sich vor rechtlichen Konsequenzen eines Datenmissbrauchs
Als Pflegeeinrichtung/Pflegedienst sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Ihnen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Sie müssen daher nachweisen, dass Sie einen Datenmissbrauch der Mitarbeiter nicht zu vertreten und alle notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, um die sensiblen personenbezogenen Daten aller zu schützen.
Maßnahme 1: Klare Ansagen machen und zur Vertraulichkeit verpflichten
Viele Fehler beim Datenschutz passieren unbewusst. Daher müssen Sie Ihren Mitarbeitern von Anfang an klare Ansagen machen. Insbesondere jüngere Pflegekräfte und Azubis, die alles und jedes in sozialen Netzwerken posten, müssen Sie deutlich machen, dass Fotos und Videos von Pflegebedürftigen in sozialen Netzwerken ein absolutes No-Go sind.
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