In Ihrer Pflegeeinrichtung verarbeiten Sie eine Vielzahl von Daten. Primär handelt es sich hier um die Gesundheitsdaten Ihrer Bewohner, aber auch persönliche Kontaktdaten von Angehörigen und Mitarbeitern gehören dazu. Welche Grundsätze Sie beim Umgang mit diesen Daten beachten müssen, lesen Sie im Folgenden.
Als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 in Kraft trat, war die Aufregung unter Leitungskräften groß. Plötzlich bestand die Gefahr, dass bei Verstößen gegen den Datenschutz empfindliche Bußgelder fällig werden können.
So haben sich viele Einrichtungen auf den Weg gemacht, die Anforderungen an den Datenschutz zu erhöhen. Dennoch ist bislang wenig passiert, schließlich kam noch die CoronaPandemie dazwischen. Trotz aller Befürchtungen waren die Aufsichtsbehörden zurückhaltend, und das Thema „Datenschutz“ ist in den letzten Jahren vermehrt in den Hintergrund gerückt. Also denken viele Leitungen: „Thema durch! Wir haben ja einen Datenschutzbeauftragten, der sich im Zweifelsfall um alles kümmert.“ Aber diese Sicht auf die Dinge ist falsch!
Auch wenn Sie einen externen Datenschutzbeauftragten haben, der sich um nichts anderes als die Datensicherheit in Ihrer Einrichtung oder bei Ihrem Träger kümmert, haben Sie als PDL an vielen Stellen Berührungspunkte und Verantwortlichkeiten, was den Umgang mit personenbezogenen Daten angeht. Und somit müssen Sie als verantwortliche Person auch die Einhaltung des Datenschutzes in Ihrer Einrichtung sicherstellen.
Testen Sie jetzt „Stationäre Pflege aktuell“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für PDLs im Alten- und Pflegeheim!
Jede Ausgabe bietet Ihnen aktuelle Informationen direkt aus der Praxis und rechtssichere Tipps für Ihre Leitungsaufgaben. Qualität und Sicherheit für Ihre Leitungs-Praxis im Alten- und Pflegeheim, die Ihnen den Berufsalltag als Pflegedienstleitung erleichtert!