EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

Diabetiker-Schulungen bei Privatpatienten ohne Honorarverlust abrechnen

Diabetes mellitus ist die Volkskrankheit, die für viele Sekundärerkrankungen verantwortlich ist. Leider steigt die Zahl der Erkrankungen auch schon bei Kindern und Jugendlichen. Ihre Patienten müssen vor allem den richtigen […]

Renate Tief

31.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Diabetes mellitus ist die Volkskrankheit, die für viele Sekundärerkrankungen verantwortlich ist. Leider steigt die Zahl der Erkrankungen auch schon bei Kindern und Jugendlichen. Ihre Patienten müssen vor allem den richtigen Umgang mit dieser chronischen Erkrankung lernen. Sie benötigen eine besondere Betreuung, damit sie sich im Alltag selbst helfen können. Dazu müssen Sie Ihre Patienten beraten und schulen – sowohl in Einzel- als auch in Gruppenschulungen. Auch eine Mitarbeiterin mit entsprechender Qualifikation kann eine Gruppenschulung durchführen und abrechnen. Erfahren Sie hier, wie Sie abrechnen, ohne Honorar zu verschenken.

Leistungsbeschreibung:

GOÄ-Ziffer 33

Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten (bei Diabetes, Gestationsdiabetes oder Zustand nach Pankreatektomie) – einschließlich Evaluation zur Qualitätssicherung unter diabetologischen Gesichtspunkten zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich der Auswertung eines standardisierten Fragebogens.

2,3-fach 40,22 €

Diese Ziffer dürfen Sie 3-mal innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahres!) berechnen. Das heißt: Ganz egal, zu welchem Datum die Schulung nach der GOÄ-Ziffer 33 erstmals erfolgt und wann die beiden folgenden Schulungen stattfinden – nach 12 Monaten ist die GOÄ-Ziffer 33 erneut abrechenbar.

Die Leistungslegende der GOÄ-Ziffer bezieht sich ausdrücklich auf die genannten Erkrankungen (Diabetes, Gestationsdiabetes, Zustand nach Pankreatektomie).

Andere chronische Erkrankungen dürfen Sie nur analog berechnen:
  • GOÄ-Ziffer A 36 für Asthma bronchiale, Hypertonie (analog GOÄ-Ziffer 33 nach dem Verzeichnis analoger Bewertungen der Bundesärztekammer)
  • GOÄ-Ziffer 33 analog gemäß § 6 Abs. 2: Diese Ziffer wird für weitere chronische Erkrankungen von der Bundesärztekammer empfohlen: chronisch-rheumatische Erkrankungen, Fibromyalgie, Osteoporose sowie Antikoagulationstherapie.