Professionelle BG-Abrechnung

Die aktuellen Änderungen in der UV-GOÄ zum 01.01.2025

Im Gegensatz zur GOÄ wird die UV-GOÄ regelmäßig modifiziert: Es werden neue Leistungen aufgenommen, obsolete Leistungen gestrichen und Leistungstexte angepasst. Auch werden bei einzelnen Ziffern immer wieder Honoraranpassungen vorgenommen. Die […]

Renate Tief

24.02.2025 · 4 Min Lesezeit

Im Gegensatz zur GOÄ wird die UV-GOÄ regelmäßig modifiziert: Es werden neue Leistungen aufgenommen, obsolete Leistungen gestrichen und Leistungstexte angepasst. Auch werden bei einzelnen Ziffern immer wieder Honoraranpassungen vorgenommen. Die wichtigsten aktuellen Änderungen zum 01.01.2025 haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Das hat sich bei den Hausbesuchen geändert

Für Hausbesuche wird in der UV-GOÄ zwar auch die Ziffer 50 angesetzt, aber dringende Hausbesuche oder Hausbesuche in der Nacht und am Samstag, Sonn- und Feiertag werden mit a–e gekennzeichnet. Bis zum 31.12.2024 konnte die UV-GOÄ-Ziffer 50e samstags erst ab 12 Uhr abgerechnet werden. Ab dem 01.01.2025 fällt die Begrenzung „ab 12 Uhr“ weg und Sie können die UVGOÄ-Ziffer den ganzen Samstag abrechnen. In der Nacht dürfen Sie natürlich die „Nacht-Hausbesuchsziffern“ abrechnen. Die folgende Übersicht präsentiert Ihnen alles auf einen Blick:

Abrechnungsübersicht – UV-GOÄ: Hausbesuche
UV-GOÄLeistungslegendeAH (€)BH (€)
50Besuch, einschließlich Beratung und Untersuchung Die Leistung nach UV-GOÄ-Ziffer 6a kann zusätzlich berechnet werden. Abrechnungsausschluss: Neben den Leistungen nach UV-GOÄ-Ziffern 50–50e sind die Leistungen nach den UV-GOÄ-Ziffern 1–6, 7–14, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.28,5435,51
50aLeistung nach Nummer 50 (dringend angefordert und sofort ausgeführt oder wegen der Beschaffenheit der Krankheit gesondert notwendig)35,6544,38
50bLeistung nach Nummer 50 (dringend angefordert und sofort ausgeführt oder wegen der Beschaffenheit der Krankheit gesondert notwendig)46,3557,70
50cLeistung nach Nummer 50, jedoch bei Nacht (bestellt und ausgeführt zwischen 20 und 22 Uhr oder zwischen 6 und 8 Uhr)46,3557,70
50dLeistung nach Nummer 50, jedoch bei Nacht (bestellt und ausgeführt zwischen 22 und 6 Uhr)61,5176,55
50eLeistung nach Nummer 50, jedoch an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen Geänderte Leistungslegende ab 01.01.202522,2927,74
48Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z. B. in Alten- oder Pflegeheimen) − bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten. Abrechnungsausschluss: Die Leistung nach Nummer 48 ist neben den Leistungen nach den Nummern 11–14, 50, 51 und/ oder 52 nicht berechnungsfähig.10,6913,30