Frage: „Ein Bewohner hat einer Pflegekraft aus Dankbarkeit eine wertvolle goldene Uhr geschenkt. Die Kollegin nahm sie an, um ihn nicht zu kränken. Als die Angehörigen das Fehlen bemerkten, stellten sie Fragen zum Verbleib, woraufhin die Uhr zurückgegeben und der Sachverhalt intern geklärt wurde. Dennoch steht der Vorwurf der Unredlichkeit weiterhin belastend im Raum. Wie reagiere ich hier fachlich und rechtlich sicher, und wie schütze ich mein Team künftig vor solchen riskanten Fehlentscheidungen?“ (Martina L., Schwerin)
Antwort: Obwohl die Absicht menschlich war, befinden Sie sich hier in einem hochkritischen Bereich des Arbeits- und Heimrechts. In fast allen Bundesländern untersagen Heimgesetze den Beschäftigten die Annahme von Geld oder Sachleistungen, die über geringwertige Aufmerksamkeiten hinausgehen. Eine goldene Uhr überschreitet diese Grenze bei Weitem.
Ihre wichtigste Aufgabe als Leitung war die sofortige Sicherstellung der Transparenz. Dass die Mitarbeiterin das Geschenk offengelegt und bereits zurückgegeben hat, war der entscheidende Schritt, um den Vorwurf der Unterschlagung im Keim zu ersticken.
Dokumentieren Sie diesen Rückgabevorgang dennoch nachträglich präzise. Ein klärendes Gespräch mit den Angehörigen bleibt unumgänglich: Erklären Sie sachlich, dass die Annahme ein fachlicher Fehler aus falsch verstandener Rücksichtnahme war, der bereits korrigiert wurde.
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