Zurzeit geht ein wahrer Lizenzvertrags-Boom durch Deutschlands Tagespflegen. Immer wieder werden bundesweit Tagespflegeeinrichtungen von verschiedenen Anbietern angeschrieben und auf die Rechtslage bei Film-Musik und TV-Nutzung in Einrichtungen hingewiesen und ein Vertragsabschluss bzw. eine Anmeldung angemahnt.
Die Lizenzpflichten bestehen zum Teil unabhängig von der bekannten GEMA, die bei öffentlichen Filmvorführungen für die dabei abgespielte Filmmusik eine gesonderte Gebühr verlangen darf. Immer wieder tritte hier die MPLC hervor. Sie will ebenso Lizenzen für die Werke der mit ihr zusammenarbeitenden Produzenten und Verleiher von Filmen erteilen und dafür eine Vergütung verlangen. Dies tut die MPLC auch regelmäßig, wie zuletzt durch ihre bundesweiten Anschreiben mit unter Hinweis auf die europäische und deutsche Rechtsprechung zur Urhebervergütung.
Zahlungspflicht besteht nicht immer
Immer wieder tritt z.B. die MPLC hervor. Sie will ebenso Lizenzen für die Werke der mit ihr zusammenarbeitenden Produzenten und Verleiher von Filmen erteilen und dafür eine Vergütung verlangen. Dies tut die MPLC auch regelmäßig, wie zuletzt durch ihre bundesweiten Anschreiben mit unter Hinweis auf die europäische und deutsche Rechtsprechung zur Urhebervergütung.
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