ARBEITSRECHT: RECHTE, PFLICHTEN & REGELUNGEN

„Die oder wir!“ – Wenn Mitarbeitende den Rauswurf von Kollegen fordern

Auch in Pflegeeinrichtungen kann es vorkommen: Das Team stellt Sie als Vorgesetzte vor die Wahl – entweder eine unbeliebte Kollegin oder das restliche Team verlässt die Einrichtung. Eine schwierige Situation, […]

Judith Barth

15.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Auch in Pflegeeinrichtungen kann es vorkommen: Das Team stellt Sie als Vorgesetzte vor die Wahl – entweder eine unbeliebte Kollegin oder das restliche Team verlässt die Einrichtung. Eine schwierige Situation, die Fingerspitzengefühl und rechtliches Know-how verlangt.

Praxisbeispiel

Pflegekraft Frau Neumann ist seit einem Jahr Teil des Teams. Sie fällt durch häufige Krankmeldungen, Unpünktlichkeit und spalterisches Verhalten auf. Nach einem eskalierten Streit fordert das gesamte Team schriftlich ihre Kündigung – andernfalls drohen alle mit Kündigung.

Werden Sie mit einer Kündigungsforderung Ihres Teams konfrontiert, sollten Sie nicht vorschnell handeln, sondern sich an der folgenden To-do-Liste orientieren.

To-do-Liste: Was tun, wenn das Team die Kündigung von Kollegen fordert?
To-do 
Situation analysierenPrüfen Sie: Was ist der Auslöser des Konflikts? Wer ist beteiligt? Gibt es Anhaltspunkte für objektives Fehlverhalten des Mitarbeiters, der in der Kritik steht?
Fürsorgepflicht als Vorgesetzte beachtenAls Vorgesetzter tragen Sie Verantwortung für alle Mitarbeiter, auch für unbeliebte. Nicht vorschnell kündigen, sondern erst nach Lösungen der belasteten Situation suchen – und dies dokumentieren.
Maßnahmen prüfen und umsetzenFühren Sie Einzel- und Teamgespräche. Bieten Sie eine Supervision oder Mediation an. Überlegen Sie, ob eine Umsetzung/Anpassung des Dienstplans oder Versetzung in eine andere Einrichtung zielführend ist.
Träger/Inhaber informierenLegen Sie die Kündigungsdrohung des Teams und die von Ihnen ermittelten Hintergründe gegenüber Ihrem Vorgesetzten offen. Erläutern, welche Maßnahmen Sie zur Konfliktlösung ergriffen bzw. initiiert haben und warum der Konflikt nicht beseitigt ist. Geben Sie eine Einschätzung der Situation ab. Wägen Sie das Für und Wider der weiteren Schritte gemeinsam mit Ihrem Vorgesetzten ab.
Druckkündigung als letztes Mittel nutzenEine Druckkündigung ist nur zulässig, wenn Sie nachweisen, dass die Mitarbeiter tatsächlich ernst machen, durch die „Massenkündigung“ eine massive Störung der Versorgung der Pflegebedürftigen droht, die Sie nicht kurzfristig beseitigen können, Sie nachweislich alle anderen Optionen ausgeschöpft haben.

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