Das Thema sorgt immer wieder für Unmut und Unsicherheiten: die Berechnung der Urlaubstage der Teilzeitkräfte, die nicht jeden Tag „gleich“ arbeiten. Vollzeitkräfte fühlen sich dabei oft benachteiligt. Das darf natürlich nicht sein. Wir zeigen Ihnen hier anhand von 3 Beispielen, wie Sie die Urlaubstage korrekt berechnen und Ihre Mitarbeiter gründlich informieren, damit keiner das Gefühl hat, ungerecht behandelt zu werden. Sie haben dabei die Wahl, den Urlaubsanspruch in Tage oder Stunden zu veranschlagen − je nachdem, wie Ihre Mitarbeiter eingesetzt werden.
Beispiel 1: Teilzeitkraft arbeitet nicht an allen Tagen in der Woche, aber an jedem Arbeitstag dieselbe Stundenzahl.
Sie müssen den Urlaubsanspruch in Arbeitstagen im selben Umfang kürzen. Dazu teilen Sie die Urlaubstage, die Ihrem Mitarbeiter als Vollzeitkraft zustehen würden, durch die Arbeitstage pro Woche. Anschließend multiplizieren Sie das Ergebnis mit den tatsächlichen Arbeitstagen, die Ihr Mitarbeiter pro Woche arbeitet.
Das bedeutet bei einem Mitarbeiter, der Anspruch auf 31 Urlaubstage/Jahr hat und 3 Tage in der Woche 6 Stunden arbeitet: