Fehlen bei einem Pflegekunden Bargeld, Schmuck oder Medikamente, fällt der Verdacht schnell auf die zuletzt eingesetzte Pflegekraft. Angehörige erwarten eine schnelle Aufklärung. Dennoch gilt: Ein Vorwurf ist noch kein Beweis. Konkrete Hinweise müssen Sie sorgfältig klären.
Ein Vorwurf braucht genaue Angaben
Zuerst zählt eine genaue Schilderung: Wann wurde der Gegenstand zuletzt gesehen? Wer hatte Zugang? Wann fiel der Verlust auf? Halten Sie die Angaben wörtlich fest. Wichtig ist, dass Sie den Angehörigen oder Pflegebedürftigen zusichern, sich der Sache anzunehmen. Empfehlen Sie Angehörigen auf jeden Fall, noch einmal sehr gründlich zu suchen. Häufig tauchen diese Gegenstände dann doch wieder auf – meist an unvermuteter Stelle –, und damit löst sich der Diebstahlsverdacht umgehend auf.
Erreichbare Informationen sichern
Dienstpläne, Tourennachweise, Schlüsselprotokolle und Übergaben helfen bei der Aufklärung und Eingrenzung möglicher Tatverdächtiger. Heimliche Taschenkontrollen und das Durchsuchen privater Schränke sind nur mit Einwilligung der Betroffenen zulässig. Aus der Verweigerung darf nicht auf ein Schuldeingeständnis geschlossen werden.
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