Mitarbeiterführung

Dienstanweisung zum Verbot von Cannabis, Alkohol und sonstigen Drogen während der Dienstzeit

Angesichts der aktuellen Gesetzes­lage in Deutschland, die den Kon­sum von Cannabis offiziell er­laubt, ist es unerlässlich, dass Sie Ihre Vorschriften, Dienstanweisungen und Einarbeitungschecklisten überarbeiten und ggf. anpassen. Denn nur so […]

Annett Urban

12.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Angesichts der aktuellen Gesetzes­lage in Deutschland, die den Kon­sum von Cannabis offiziell er­laubt, ist es unerlässlich, dass Sie Ihre Vorschriften, Dienstanweisungen und Einarbeitungschecklisten überarbeiten und ggf. anpassen. Denn nur so können Sie sicherstellen, dass alle Ihre Richtlini­en auf dem neuesten Stand sind und den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingun­gen entsprechen.

Daher sollten Sie alle in Ihrem Pflege­dienst genutzten Muster und die darin enthaltenen Vorgaben dahingehend über­prüfen, ob der Punkt des Cannabiskon­sums enthalten und klar geregelt ist. Soll­te dies nicht der Fall sein, passen Sie diese ggf. entsprechend an.

Zudem sollten Sie im Rahmen Ihrer Verant­wortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Pflegekunden und zur Aufrechterhal­tung eines professionellen Arbeitsumfelds ggf. eine Dienstanweisung verfassen, worin Sie Cannabis, Alkohol und sonstige Drogen während der Dienstzeit verbieten.

Tipp

Hierfür können Sie das folgende Muster verwenden. Beachten Sie aber, dass Sie dieses unbedingt individuell an Ihren Pflegedienst anpassen müssen.

Muster: Dienstanweisung
Dienstanweisung: Verbot von Alkohol, Cannabis und sonstigen Drogen während der Dienstzeit
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,



im Rahmen unserer Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit unserer Pflegekunden und zur Aufrechterhaltung eines professionellen und sicheren Arbeitsumfelds für alle Mitarbeiter gilt ab sofort die folgende Dienstanweisung:



1. Verbot des Konsums während der Dienstzeit:

Der Konsum von Alkohol, Cannabis und sonstigen Drogen während der Dienstzeit ist strengstens untersagt.



2. Verbot des Dienstantritts unter Einfluss:

Es ist ausdrücklich verboten, alkoholisiert oder unter Einfluss von Cannabis oder sonstigen Drogen zum Dienst zu erschei­nen.



3. Nutzung des Dienstfahrzeugs:

Das Dienstfahrzeug darf nur genutzt werden, wenn der Fahrer frei von Alkohol-, Drogen- und Cannabiseinfluss ist. Alle Straßenverkehrsvorschriften sind strikt einzuhalten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.



4. Maßnahmen bei Verstößen:

Verstöße gegen diese Dienstanweisung werden als schwerwiegendes Fehlverhalten betrachtet und können arbeitsrecht­liche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung nach sich ziehen.



5. Hinweis auf Hilfeangebote:

Mitarbeiter, die Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen mit Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen benötigen, können sich vertraulich an die Personalabteilung oder den Betriebsarzt wenden. Wir unterstützen Sie gern dabei, geeig­nete Hilfsangebote zu finden.



6. Kontrollen und Durchsetzung:

Es können stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden, um die Einhaltung dieser Dienstanweisung sicherzustellen. Im Verdachtsfall kann eine Überprüfung des Gesundheitszustands angeordnet werden.



7. Verantwortungsbewusstes Verhalten:

Jeder Mitarbeiter ist angehalten, ein verantwortungsbewusstes Verhalten an den Tag zu legen und zur Sicherheit und zum Wohl unserer Pflegekunden, aber auch zu seiner eigenen Sicherheit während der Arbeitszeit beizutragen. Diese Dienstanweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Kooperation.



Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Hase Inhaberin und Verantwortliche Pflegefachkraft Pflegedienst „Konkret“



Ort: _________________ Datum: ____________________

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