Angesichts der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland, die den Konsum von Cannabis offiziell erlaubt, ist es unerlässlich, dass Sie Ihre Vorschriften, Dienstanweisungen und Einarbeitungschecklisten überarbeiten und ggf. anpassen. Denn nur so können Sie sicherstellen, dass alle Ihre Richtlinien auf dem neuesten Stand sind und den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen.
Daher sollten Sie alle in Ihrem Pflegedienst genutzten Muster und die darin enthaltenen Vorgaben dahingehend überprüfen, ob der Punkt des Cannabiskonsums enthalten und klar geregelt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, passen Sie diese ggf. entsprechend an.
Zudem sollten Sie im Rahmen Ihrer Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Pflegekunden und zur Aufrechterhaltung eines professionellen Arbeitsumfelds ggf. eine Dienstanweisung verfassen, worin Sie Cannabis, Alkohol und sonstige Drogen während der Dienstzeit verbieten.
Hierfür können Sie das folgende Muster verwenden. Beachten Sie aber, dass Sie dieses unbedingt individuell an Ihren Pflegedienst anpassen müssen.
| Muster: Dienstanweisung |
| Dienstanweisung: Verbot von Alkohol, Cannabis und sonstigen Drogen während der Dienstzeit |
| Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Rahmen unserer Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit unserer Pflegekunden und zur Aufrechterhaltung eines professionellen und sicheren Arbeitsumfelds für alle Mitarbeiter gilt ab sofort die folgende Dienstanweisung: 1. Verbot des Konsums während der Dienstzeit: Der Konsum von Alkohol, Cannabis und sonstigen Drogen während der Dienstzeit ist strengstens untersagt. 2. Verbot des Dienstantritts unter Einfluss: Es ist ausdrücklich verboten, alkoholisiert oder unter Einfluss von Cannabis oder sonstigen Drogen zum Dienst zu erscheinen. 3. Nutzung des Dienstfahrzeugs: Das Dienstfahrzeug darf nur genutzt werden, wenn der Fahrer frei von Alkohol-, Drogen- und Cannabiseinfluss ist. Alle Straßenverkehrsvorschriften sind strikt einzuhalten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. 4. Maßnahmen bei Verstößen: Verstöße gegen diese Dienstanweisung werden als schwerwiegendes Fehlverhalten betrachtet und können arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung nach sich ziehen. 5. Hinweis auf Hilfeangebote: Mitarbeiter, die Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen mit Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen benötigen, können sich vertraulich an die Personalabteilung oder den Betriebsarzt wenden. Wir unterstützen Sie gern dabei, geeignete Hilfsangebote zu finden. 6. Kontrollen und Durchsetzung: Es können stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden, um die Einhaltung dieser Dienstanweisung sicherzustellen. Im Verdachtsfall kann eine Überprüfung des Gesundheitszustands angeordnet werden. 7. Verantwortungsbewusstes Verhalten: Jeder Mitarbeiter ist angehalten, ein verantwortungsbewusstes Verhalten an den Tag zu legen und zur Sicherheit und zum Wohl unserer Pflegekunden, aber auch zu seiner eigenen Sicherheit während der Arbeitszeit beizutragen. Diese Dienstanweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Kooperation. Mit freundlichen Grüßen Ingrid Hase Inhaberin und Verantwortliche Pflegefachkraft Pflegedienst „Konkret“ Ort: _________________ Datum: ____________________ |
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