RECHT & GESETZ

DIENSTANWEISUNGEN: KEIN PROBLEM FÜR SIE MIT DIESER ÜBERSICHT

Haben Sie es auch schon erlebt, dass Sie eine Abmahnung nicht erteilen konnten? Ein häufiger Grund ist, dass Sie nicht eindeutig belegen können, dass der betreffende Mitarbeiter wusste, nach welchen […]

Brigitte Leicher

24.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Haben Sie es auch schon erlebt, dass Sie eine Abmahnung nicht erteilen konnten? Ein häufiger Grund ist, dass Sie nicht eindeutig belegen können, dass der betreffende Mitarbeiter wusste, nach welchen Regeln er eine Aufgabe erfüllen muss.

Allgemein ist jede dienstliche Anordnung eine Dienstanweisung. Durch eine schriftliche Dienstanweisung können Sie nachweisen, dass Sie bestimmte Arbeitsabläufe zusätzlich zu den bestehenden Standards festgelegt und Ihren Mitarbeitern in Erinnerung gerufen haben.

PRAXISBEISPIEL: In einer Einrichtung mit 3 Wohnbereichen ist es die Regel, dass die BtM zu jeder Übergabe gezählt und übergeben werden. Dies ist mit Unterschrift zu bestätigen. Es fällt immer wieder auf, dass Pflegefachkräfte sich daran nicht halten und daher ein Fehler in der Bestandsdokumentation der BtM zu spät auffällt.

FORMULIEREN SIE DIENSTANWEISUNGEN SO KONKRET WIE MÖGLICH

Wenn Sie sich für eine Dienstanweisung entscheiden, ist es wichtig, dass Sie das erwartete Verhalten konkret benennen. Die nebenstehende Übersicht zeigt, wie Sie hierbei am besten vorgehen.

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