Besonders in Pflegeeinrichtungen, in denen Dienstpläne über Belastung, Gesundheit, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und die Qualität der Versorgung entscheiden, ist die Mitbestimmung nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein starkes Instrument Ihres Betriebsrats. Sie dürfen die monatlichen Dienstpläne nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats aufstellen oder ändern. Aber auch bei den „Legenden“, also den Schichtmodellen und Arbeitszeitregelungen, darf der BR mitreden.
Warum ist der Dienstplan mitbestimmungspflichtig?
Der Dienstplan regelt unter anderem:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Lage der Pausen
- Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage
- Schichtfolgen (Früh/Spät/Nacht)
- Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
- Überstunden und Mehrarbeit
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