ARBEITSRECHT: RECHTE, PFLICHTEN & REGELUNGEN

Dienstwagen: Privatnutzung in der Freistellung

Wer einen Mitarbeiter während der Kündigungsfrist freistellt, darf ihm nicht automatisch den Dienstwagen entziehen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat erneut klargestellt: Unwirksame Freistellungsklauseln machen auch den Widerruf der Dienstwagennutzung angreifbar. Der […]

Judith Barth

18.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Wer einen Mitarbeiter während der Kündigungsfrist freistellt, darf ihm nicht automatisch den Dienstwagen entziehen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat erneut klargestellt: Unwirksame Freistellungsklauseln machen auch den Widerruf der Dienstwagennutzung angreifbar.

Der Fall

Ein Gebietsleiter kündigte sein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der 6monatigen Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber stellte ihn daraufhin frei – gestützt auf eine Klausel, die eine Freistellung „bei oder nach Ausspruch einer Kündigung“ erlaubte. Gleichzeitig entzog er ihm die private Nutzung des Dienstwagens. Der Mitarbeiter forderte eine Nutzungsausfallentschädigung.

Das Urteil

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen gab dem Arbeitnehmer Recht (22.05.2025, Az. 5 SLa 249/25). Das BAG bestätigte dies am 25.03.2026 (Az. 5 AZR 108/25).

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