Gerade in der Pflege kommt es häufig vor, dass die Mitarbeiter ohne jede Pause die Dienste durcharbeiten.
Doch hier sollten Sie folgende 10 Punkte beachten
- Ihr Arbeitgeber kann Sie bis zu 6 Stunden ohne Ruhepausen beschäftigen.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 und bis zu 9 Stunden muss Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Pause von 30 Minuten gewähren.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen.
- Spätestens nach 6 Stunden müssen Sie mindestens 30 Minuten Pause machen. Allerdings ist auch eine Aufteilung der Ruhepausen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten möglich.
- Die Ruhepausen sollte Ihr Arbeitgeber wenn möglich z. B. schon im Tourenplan festlegen. Zu Beginn der täglichen Arbeitszeit muss zumindest ein Zeitrahmen feststehen, innerhalb dessen Sie Ihre Ruhepause in Anspruch nehmen müssen (können). Ihr Arbeitgeber muss sicherstellen und kontrollieren, dass Sie diese Pausenzeiten auch einhalten.
- Ihr Arbeitgeber muss sicherstellen und kontrollieren, dass Sie diese Pausenzeiten auch einhalten.
- Pausen können nicht an den Anfang oder an das Ende der Arbeitszeit gelegt werden.
- Während der Pause müssen Sie von jeder Dienstverpflichtung freigestellt werden.
- Die Pausenzeiten sind keine Arbeitszeit, daher muss Ihnen Ihr Arbeitgeber diese auch nicht bezahlen
- Kurze „Raucherpausen“ sind keine Pausenzeiten. Beachten Sie aber, dass Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Raucherpause haben. Solche Raucherpausen muss Ihr Arbeitgeber weder dulden noch bezahlen.
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