Vorbehaltsaufgaben effizient organisieren

Diese Vereinbarung schafft Transparenz

Trotz aller Aufklärung in den letzten Jahren kommen immer wieder ältere Menschen in unsere Versorgung, die weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht erstellt haben. Viele von ihnen sind zu krank, […]

Nicole Ott

30.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Trotz aller Aufklärung in den letzten Jahren kommen immer wieder ältere Menschen in unsere Versorgung, die weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht erstellt haben. Viele von ihnen sind zu krank, um sich noch intensiv(er) mit diesen mehrseitigen Werken auseinanderzusetzen. Trotzdem ist es mehr als sinnvoll, eine kurze und knappe Handlungsanleitung für das Lebensende zu erstellen.

Praxisbeispiel: „Unser Pflegekunde Herr Sommerfeld ist am Freitag im Krankenhaus gestorben“, hat mir meine Freundin Alex, die im Pflegeheim arbeitet, gestern erzählt. „Ich weiß aus vielen Gesprächen mit ihm, dass er das niemals wollte! Als sich sein Zustand plötzlich innerhalb weniger Tage verschlechtert hat, waren seine Angehörigen überfordert und uneins.

Ich habe das Gefühl, dass sie seine Einweisung ins Klinikum letztlich gefordert haben, damit niemand dem anderen vorwerfen kann, nicht alles getan zu haben. Hätte er sich nur rechtzeitig um eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht gekümmert, als er noch fit war!“

Gezielt unterstützen

Ich glaube, wir Pflegefachkräfte können alle von ähnlichen Situationen berichten, nicht wahr? Zum Glück hat die Aufklärung der letzten Jahre schon viel dazu beigetragen, dass das rechtzeitige Ausfüllen von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten viel verbreiteter ist als früher. Bei meinen zu Pflegenden schätze ich grob, dass rund 70 % ein solches Dokument haben. Das ist prima, denn es hält die Wünsche des Pflegekunden fest und gibt für alle anderen Beteiligten eine klare Richtung vor.

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