Kunden & Angehörige

Digitaler Beratungsbesuch: Das müssen Sie erfüllen 

Bis einschließlich 31.03.2027 ist es möglich, dass Ihre Pflegekunden auf Wunsch jeden 2. Beratungsbesuch per Videokonferenz durchführen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.  Das sind die gesetzlichen […]

Annett Urban

17.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Bis einschließlich 31.03.2027 ist es möglich, dass Ihre Pflegekunden auf Wunsch jeden 2. Beratungsbesuch per Videokonferenz durchführen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen. 

Das sind die gesetzlichen Vorgaben 

Die Vorgaben für den digitalen Beratungsbesuch ergeben sich aus § 37 Abs. 3 SGB XI. Dort ist festgelegt, dass befristet bis 2027 jeder 2. Beratungsbesuch per Videokonferenz durchgeführt werden kann. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall den 1. Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit Ihres Pflegekunden durchführen. Denn ohne die Häuslichkeit und die Bedingungen der Pflege zu Hause wirklich gesehen zu haben, wird es schwierig sein zu beurteilen, ob die Pflege sichergestellt ist, oder auch gezielte Tipps zu geben. Genauso wichtig ist aber auch, dass die Teilnahme an einem digitalen Beratungsbesuch Ihres Pflegekunden freiwillig ist und er schriftlich eingewilligt hat. 

Diese technischen Anforderungen gelten 

Die detaillierten technischen und sachlichen Anforderungen entnehmen Sie bitte der „Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 365 Abs. 1 SGB V vom 21. Oktober 2016 in der Fassung vom 13. November 2023“. Diese regelt die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Durchführung von Videosprechstunden in der vertragsärztlichen Versorgung und gilt auch für Beratungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI. 

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