Heimleiter und Geschäftsführer in der Altenpflege haften unter Umständen persönlich mit ihrem Privatvermögen – bei Organisationsverschulden, Pflegemängeln oder Insolvenzverschleppung. Eine D&O-Versicherung kann schützen, ist aber kein Freifahrtschein.
Was ist eine D&O-Versicherung?
Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) ist eine Vermögensschadenhaftpflicht speziell für Führungskräfte. Sie schützt Heimleiter, ggf. auch Pflegedienstleitungen und Geschäftsführer, vor der persönlichen Haftung bei Pflichtverletzungen – sowohl gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) als auch gegenüber Dritten wie Bewohnern, Angehörigen, Pflege und Krankenkassen und Behörden (Außenhaftung). Die Versicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Das Pflegeunternehmen schließt die Versicherung ab, versichert sind aber die Verantwortlichen persönlich. Anders bei GmbH-Geschäftsführern und Vorständen. Diese müssen die Versicherung selbst abschließen, da es sein kann, dass sie vom Unternehmen selbst in Anspruch genommen werden.
Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und