LESERFRAGEN

„Drohen Schadenersatzansprüche wegen ehrlicher Absage?“

Frage: Ich habe eine Stelle als Pflegefachkraft ausgeschrieben. Beworben hat sich unter anderem eine Dame, die mir im Vorstellungsgespräch mitteilte, dass sie nach mehreren schweren Bandscheibenvorfällen als schwerbehindert mit einem […]

Judith Barth

25.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ich habe eine Stelle als Pflegefachkraft ausgeschrieben. Beworben hat sich unter anderem eine Dame, die mir im Vorstellungsgespräch mitteilte, dass sie nach mehreren schweren Bandscheibenvorfällen als schwerbehindert mit einem GdB von 50 anerkannt sei. Ich habe ihr dann schriftlich mitgeteilt, dass ich mich trotz ihrer guten Qualifikation entschieden habe, eine andere Bewerberin einzustellen, da sie aufgrund ihrer Schwerbehinderung den Anforderungen, die die körperlich belastende Arbeit in der Pflege mit sich bringt, nicht gewachsen ist. Jetzt fordert die Bewerberin von mir Schadenersatz wegen Diskriminierung in Höhe von 3 Bruttomonatsgehältern. Muss ich mir Sorgen machen?

Judith Barth: Ja. In AGG-Fragen sind Sie bei ehrlichen Aussagen oftmals der Dumme. Wenn Sie einem Bewerber eine Absage erteilen, sollten Sie diese immer neutral formulieren und auf jede Form der Begründung verzichten.

Im von Ihnen geschilderten Fall haben Sie der Bewerberin eine Steilvorlage für eine Schadenersatzforderung geliefert, denn Sie haben klar ausgesprochen, dass Sie sie aufgrund ihrer Behinderung nicht einstellen – obwohl die Qualifikationen passen. Das ist eine klare Diskriminierung. Wollen Sie eine Klage vermeiden, können Sie auf die Forderung der Fachkraft eingehen oder ein Vergleichsangebot machen.

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