Frage: „Ich bin regelmäßig ambulant bei einem älteren Ehepaar im Einsatz, da ich die Ehefrau pflege. Ihr Ehemann ist körperlich noch recht fit, zeigt aber meiner Meinung nach leichte Anzeichen einer Demenz – und fährt trotzdem regelmäßig mit dem Auto. Ist das überhaupt noch zulässig? Muss ich intervenieren? Wen soll ich einschalten?“
Antwort: Es gibt kein automatisches Fahrverbot bei Demenz. Es kommt auf die individuelle Eignung an, ein Fahrzeug zu führen. Wenn daran echte Zweifel bestehen, kann die Führerscheinstelle eine psychologische Untersuchung verlangen.
- Bei einer fortgeschrittenen Demenz kann man davon ausgehen, dass kognitive Störungen die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen, und die Behörde kann die Fahrerlaubnis entziehen.
- Bei leichten Beeinträchtigungen, wie von Ihnen geschildert, ist hingegen nicht automatisch ein Fahrverbot auszusprechen.
Wie sollen Sie sich verhalten?
Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Fahrers, nur dann zu fahren, wenn er sich dazu geistig und körperlich imstande sieht. Häufig sind es jedoch Angehörige oder Pflegekräfte, die bemerken, wenn die Verkehrstüchtigkeit nachlässt.
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