LESERFRAGEN

„Dürfen Minijobber Sachbezüge erhalten?“

Frage: Wir setzen in unserer Einrichtung auch Minijobber in der Pflege ein, die in der Regel die Verdienstgrenze (Anmerkung der Redaktion: 2025 liegt sie bei 556 €) voll ausschöpfen. Wir […]

Arnd von Boehmer

13.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Wir setzen in unserer Einrichtung auch Minijobber in der Pflege ein, die in der Regel die Verdienstgrenze (Anmerkung der Redaktion: 2025 liegt sie bei 556 €) voll ausschöpfen. Wir haben nun überlegt, ihnen für besondere Leistungen (etwa das Einspringen) eine Anerkennung zukommen zu lassen. Ist das möglich?

Arnd von Boehmer: Ja, das geht. Sie dürfen (auch) Ihren Minijobbern sogenannte Sachbezüge zukommen lassen. Das können etwa Tankgutscheine oder Einkaufsschecks sein, die sie zusätzlich zu ihrem Gehalt erhalten. Sie müssen jedoch darauf achten, dass diese Belohnungen monatlich einen Wert von höchstens 50 € haben dürfen – schon 1 € zu viel kann hier das gesamte Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig machen. Prüfen Sie auch vorab, welche anderen Sachbezüge der betreffende Mitarbeiter bereits bezieht (z. B. kostenloses Essen oder eine betriebliche Krankenversicherung). Achten Sie peinlich darauf, dass alle Sachbezüge in der Summe die 50-€-Grenze nicht übersteigen. Die Betriebsprüfer des Finanzamts haben dieses Thema voll „auf dem Schirm“ und scheuen sich nicht, Ihnen bei Überschreitungen schmerzhafte Nachzahlungen aufzubrummen.

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