Ich bin Gynäkologin und als Belegärztin im Kreiskrankenhaus unserer Region zugelassen. Vor und nach meinen Operationen führe ich regelmäßig Visiten durch, manchmal auch mehrmals am Tag. Immer wieder weigern sich die privaten Versicherungen, die Kosten dafür zu übernehmen. Die Begründung: Die GOÄ-Ziffer 45 dürfe nur einmal angesetzt werden. Deshalb habe ich jetzt schon ein paarmal statt der GOÄ-Ziffer 45 die GOÄ-Ziffer 1 berechnet. Diese wurde mir jedoch ebenfalls gestrichen. Begründung: Die GOÄ-Ziffer 1 darf nicht statt der Ziffer 45 berechnet werden. Hat die Versicherung recht?
Meine Antwort: Ja, leider. In den Anmerkungen zur GOÄ-Ziffer 45 heißt es: „Wird mehr als eine Visite an demselben Tag er bracht, kann für die über die erste Visite hinausgehenden Visiten nur die Leistung nach Nummer 46 berechnet werden.“ „Anstelle oder neben der Visite im Krankenhaus sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 7,8, 15, 48, 50 und/oder nicht berechnungsfähig.“
So rechnen Sie richtig ab
Die GOÄ-Ziffer 45 (Visite im Krankenhaus) ist in jedem Fall nur 1 × am Tag berechnungsfähig. Sie dürfen aber bei einer Zweitvisite die GOÄ-Ziffer 46 berechnen. Bitte geben Sie bei beiden Visiten die Uhrzeit an.