LESERFRAGEN

„Dürfen Mitarbeiter Überstunden sammeln, ohne dass ich sie genehmigt habe?“

Frage: In unserem Pflegedienst erfassen Mitarbeitende ihre Arbeitszeit selbst. Immer wieder geben Kollegen an, länger geblieben zu sein, als der Dienstplan vorgibt – meist 15 bis 30 Minuten. Diese Zeiten […]

Judith Barth

14.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: In unserem Pflegedienst erfassen Mitarbeitende ihre Arbeitszeit selbst. Immer wieder geben Kollegen an, länger geblieben zu sein, als der Dienstplan vorgibt – meist 15 bis 30 Minuten. Diese Zeiten summieren sich, ohne dass ich sie angeordnet habe, zu Überstunden. Muss ich das anerkennen?

Judith Barth: Grundsätzlich gilt: Überstunden müssen nur bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, wenn sie von der PDL angeordnet, ausdrücklich genehmigt oder ausnahmsweise notwendig waren – etwa bei Notfällen – und eine vorherige Abklärung nicht möglich war. Auch stillschweigende Duldung, z. B. wenn Sie Überstunden, die Sie sich nicht erklären können, nicht widersprechen, kann zur Verpflichtung zur Auszahlung der Überstunden führen.

Was Sie tun können: Kommunizieren Sie im Team verbindlich, unter welchen Bedingungen Überstunden erlaubt sind:

  1. Überstunden werden nur auf Anordnung der PDL oder nach Rücksprache gemacht.
  2. In echten Notfällen dürfen Pflegekräfte ausnahmsweise länger arbeiten als geplant.
  3. Diese Zeiten müssen spätestens am Folgetag rückgemeldet und genehmigt werden.

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