Frage: Eine unserer Pflegekundinnen bekommt von der Pflegekasse Einmalhandschuhe und Händedesinfektionsmittel. Wir Pflegekräfte nutzen diese auch. Neulich sagte mir die Tochter der Kundin, dass wir diese Hilfsmittel nicht benutzen dürfen, da sie nur für die private Pflege gedacht sind, nicht für professionelle Pflegedienste. Stimmt das?
Antwort von Annett Urban, Chefredakteurin von „DurchblickPflege“:
Die von der Pflegekasse bereitgestellten Pflegehilfsmittel sind für den persönlichen Gebrauch der Pflegebedürftigen und sollten nicht von Pflegekräften verwendet werden. Es ist die Aufgabe Ihres Arbeitgebers, Ihnen notwendige Schutzausrüstung wie Handschuhe und Händedesinfektionsmittel bereitzustellen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss Ihr Arbeitgeber für Ihre Sicherheit sorgen und Risiken für Ihre Gesundheit minimieren. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Schutzausrüstung, um Sie vor Hautbelastungen und Infektionen zu schützen.
Falls Sie feststellen, dass die Pflegehilfsmittel von der Pflegeperson oder dem Pflegebedürftigen nicht genutzt werden, könnten Sie ja vorsichtig nachfragen, ob Sie diese verwenden dürfen. Denn es wäre ja schade, wenn die Hilfsmittel ungenutzt bleiben, das Haltbarkeitsdatum ggf. überschritten und dadurch Geld verschwendet wird.
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