Frage: „Ich bin WBL auf einem Demenz-Wohnbereich. Eine Bewohnerin räumt immer wieder ihr ganzes Zimmer um und verursacht Chaos. Sie räumt z. B. all ihre Kleidungsstücke aus ihrem Schrank und stopft sie dann ins Waschbecken oder in die Toilette. Meine Mitarbeiter können nicht mehr. Ich hatte deshalb beim Hausmeister beantragt, dass er ein Schloss installiert, damit wir alle Schränke im Zimmer abschließen können. Als die PDL davon Wind bekam, war sie sauer: Das ginge auf keinen Fall, denn das wäre eine FEM! Stimmt das?“ (Sabine J. aus Offenburg)
Antwort: Die Situation auf Ihrem Wohnbereich ist der typische Fall, in dem 2 Grundrechte aufeinandertreffen und miteinander kollidieren. Da ist zum einen Ihre Bewohnerin, der das Grundgesetz im Artikel 2 garantiert: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Auf der anderen Seite steht z. B. das Recht der anderen Bewohner und Ihres Heimträgers auf Schutz vor Schaden. Dieser kann z. B. eintreten, wenn die Bewohnerin die Wäsche in den Abfluss stopft und dann das Wasser aufdreht. Sie stehen also vor der Herausforderung, 2 Grundrechte miteinander in Einklang zu bringen. Ich empfehle Ihnen: Räumen Sie die Kleidungsstücke aus den Schränken des Zimmers und bewahren Sie diese an einem Ort auf, an den die Bewohnerin nicht herankommt, z. B. im Pflegelager. Aber: Entfernen Sie nicht alle persönlichen Gegenstände. Ein bisschen Wäsche, z. B. 2–3 Oberteile, kann im Zimmer bleiben, sodass die Bewohnerin sich weiter damit beschäftigen kann.
Testen Sie jetzt “Wohnbereichsleitung aktuell” und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für Wohnbereichsleitungen!
“Wohnbereichsleitung aktuell” ist der einzige Praxis-Ratgeber, der exakt auf die Anforderungen von WBLs stationärer Einrichtungen zugeschnitten ist. Mit einer starken, gut informierten und unabhängigen WBL halten Sie als PDL sich selbst den Rücken frei.