„In unserem ambulanten Dienst sind auch immer wieder externe Auszubildende zwecks Praxiseinsatz beschäftigt. Meine Kollegen und ich würden gern deren Kontaktdaten abfragen und intern dokumentieren, denn wir haben uns schon oft gedacht, dass wir den eine oder anderen Azubi später gern als Fachkraft-Kollegen hätten! Hätten wir z. B. seine Telefonnummer oder seine E-Mail-Adresse, könnten wir ihn dann aktiv kontaktieren und vielleicht anwerben. Unsere PDL sagt aber immer, das ginge aus Datenschutzgründen nicht. Stimmt das?“
Meine Antwort: Da kann ich Ihrer Pflegedienstleitung nicht zustimmen. Selbstverständlich können (und müssen) Sie als ausbildender Betrieb wissen, wer gerade bei Ihnen vor Ort arbeitet. Dazu gehört es, die persönlichen Stammdaten externer Azubis zu erheben. Erstellen Sie am besten ein internes Formular, indem Sie Folgendes zu Beginn des Einsatzes abfragen:
- Vorname und Name
- Geburtsdatum
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl und Wohnort
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Name des eigenen Ausbildungsbetriebs
- Name der ausbildenden Pflegefachschule
- privaten Kontakt für Notfallsituationen, z. B. Telefonnummer der Eltern
Diese Daten gehen dann an Ihre Personalabteilung und werden dort aufbewahrt, wie andere Mitarbeiter-Daten auch. Ob Sie die Daten später nutzen, um am Ende der Ausbildung ein Job-Angebot zu machen, sollten Sie intern noch mal abstimmen. Rechtlich spricht nichts dagegen und auch Ihre PDL ist bestimmt glücklich, wenn man mit diesem Instrument die eine oder andere Fachkraft gewinnen kann. Ich empfehle Ihnen, hier erneut die Rücksprache zu suchen.

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