Sind Sie Haus- oder Kinderarzt, sieht der EBM bei einer unvorhergesehenen Inanspruchnahme die EBM-Ziffer 03030 bzw. 04030 für Sie vor − natürlich nur, wenn ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattgefunden hat. Doch haben Sie dadurch einen Honorarverlust? Wann müssen Sie diese Ziffer abrechnen? Der folgende Beitrag beantwortet Ihnen diese und andere drängende Fragen.
Wann Sie die EBM-Ziffer 03030/04030 abrechnen müssen
Den konkreten Hinweis finden Sie dazu in der zweiten Anmerkung der EBM-Ziffer 03030/04030.
Dort heißt es: