Frage: Ich wurde jetzt von einer Angehörigen darauf angesprochen, dass eine unserer Pflegekräfte den Alltag in unserem Pflegeheim regelmäßig in ihrer Insta-Story veröffentlicht. Die Angehörige war begeistert, da sie so noch mehr Einblick in den Alltag ihrer Großmutter bekommt und sehen kann, wie liebevoll sie versorgt wird. Ich sehe das etwas anders und überlege, was ich tun kann und muss.
Judith Barth: Handeln Sie sofort – das Verhalten ist rechtswidrig! Auch wenn nur Körperteile oder das räumliche Umfeld zu sehen sind, können Bewohner von Angehörigen oder Bekannten identifiziert werden. Die Mitarbeiterin verletzt damit die Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch), die Datenschutz-Grundverordnung sowie das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild der Bewohner. Die Datenschutzaufsicht NRW hat solche Posts 2026 ausdrücklich als rechtswidrig eingestuft.
Mein Rat: Machen Sie dem umgehend ein Ende
Verlangen Sie unverzüglich die Löschung aller Beiträge und sichern Sie Beweise per Screenshot. Sprechen Sie eine Abmahnung aus; bei Wiederholung oder in besonders schweren Fällen kommt eine fristlose Kündigung in Betracht. Erstellen Sie eine schriftliche Social-Media-Richtlinie und lassen Sie diese von allen Mitarbeitern unterzeichnen.
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