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„Eine Pflegekraft kündigt und legt sofort eine Krankschreibung vor – Entgeltfortzahlung einstellen?“

Frage: Eine examinierte Pflegekraft hat gekündigt und am selben Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) eingereicht, die exakt bis zum Ende der Kündigungsfrist reicht. Danach fängt sie woanders an. Muss ich die […]

Judith Barth

22.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Eine examinierte Pflegekraft hat gekündigt und am selben Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) eingereicht, die exakt bis zum Ende der Kündigungsfrist reicht. Danach fängt sie woanders an. Muss ich die 4 Wochen Entgeltfortzahlung leisten oder kann ich sie einfach einstellen? Welche Risiken bestehen, wenn ich so vorgehe? Droht eine gerichtliche Auseinandersetzung?

Judith Barth: Möglicherweise müssen Sie nicht zahlen. Grundsätzlich hat eine ärztliche AU einen hohen Beweiswert. Dieser kann aber erschüttert sein, wenn die Krankschreibung „passgenau“ mit der Kündigung zusammenfällt und genau die Kündigungsfrist abdeckt (Bundesarbeitsgericht (BAG), 08.09.2021, Az. 5 AZR 149/21).

Das BAG hat das auf mehrere Folgebescheinigungen ausgeweitet, die nahtlos in eine neue Stelle münden – unabhängig davon, wer gekündigt hat (BAG, 13.12.2023, Az. 5 AZR 137/23). Allein der Umstand, dass jemand in der Kündigungsfrist krank wird, genügt aber nicht; nötig ist stets eine Würdigung des Einzelfalls. Mein Rat: Können Sie nachweisen, dass Kündigung und Krankmeldung auffällig zusammenpassen, sollten Sie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einstellen und abwarten, was passiert. Denn wenn die Mitarbeiterin ihr Gehalt haben möchte, muss sie klagen und nachweisen, dass sie tatsächlich krank war. Die Klagen auf Entgeltfortzahlung gehen nach den hier genannten Urteilen auffällig zurück.

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