Alles, was Recht ist

Einsatz von Liftern: Mitarbeiter müssen Vorgaben beachten 

Frage: Wir haben einen sehr hochgewichtigen Pflegekunden, für den ich als PDL organisiert habe, dass ein Lifter angeschafft wird. Allerdings weigern sich 2 Mitarbeiter, diesen Lifter zu nutzen. Daher meine […]

Annett Urban

03.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Frage: Wir haben einen sehr hochgewichtigen Pflegekunden, für den ich als PDL organisiert habe, dass ein Lifter angeschafft wird. Allerdings weigern sich 2 Mitarbeiter, diesen Lifter zu nutzen. Daher meine Frage: Sind meine Mitarbeiter verpflichtet, die Hilfsmittel, die ihre Arbeit erleichtern sollen, zu verwenden, oder ist die Nutzung freiwillig? Würde es z. B. bei einem Bandscheibenvorfall eines Mitarbeiters, der ohne Nutzung des Lifters beim Transfer entstand, eventuell Einschränkungen seitens der Berufsgenossenschaft geben? 

Antwort der Redaktion: Wenn Sie als Arbeitgeber Arbeitsmittel bereitstellen, die dem Gesundheitsschutz dienen, sind Ihre Mitarbeiter verpflichtet, diese Hilfsmittel, wie beispielsweise einen Lifter, zu nutzen, sobald eine Gefährdungsbeurteilung eine entsprechende Gefahr – etwa eine Rückenbelastung – festgestellt hat. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 15 ArbSchG), das vorschreibt, dass Mitarbeiter die vorgeschriebenen Maßnahmen und Hilfsmittel des Arbeitsschutzes zu verwenden haben, um Gesundheitsgefahren zu vermeiden. 

Wenn ein Mitarbeiter trotz vorhandener Hilfsmittel wie eines Lifters auf deren Nutzung verzichtet und dabei einen Bandscheibenvorfall erleidet, könnte dies Auswirkungen auf die Leistungen der Berufsgenossenschaft haben. Sollte der Unfall darauf zurückzuführen sein, dass das Hilfsmittel nicht verwendet wurde, kann die Berufsgenossenschaft eine Teilschuld zuweisen und Leistungen einschränken. Dies hängt vom jeweiligen Fall und den Umständen ab, jedoch sind Beschäftigte grundsätzlich verpflichtet, bereitgestellte Hilfsmittel zu nutzen, um Risiken zu vermeiden und ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. 

Unterweisung und Dokumentation 

Bevor Ihre Mitarbeiter mit einem Hilfsmittel arbeiten müssen, sind Sie verpflichtet, ihnen die korrekte Anwendung des Hilfsmittels zu zeigen. Dokumentieren Sie die Unterweisung unbedingt. Nur so können Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Arbeitgeberpflicht nachgekommen sind und die Mitarbeiter in der ordnungsgemäßen Anwendung des Hilfsmittels unterwiesen haben. 

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