Effiziente Praxisorganisation

Einwilligungserklärung für Ihr Notfalldatenmanagement

Bei einem medizinischen Notfall geht es oft um Sekunden. Schnell abrufbare Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten können im Notfall lebensrettend sein, wenn der Patient nicht ansprechbar ist oder keine […]

Renate Tief

24.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Bei einem medizinischen Notfall geht es oft um Sekunden. Schnell abrufbare Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten können im Notfall lebensrettend sein, wenn der Patient nicht ansprechbar ist oder keine Angehörigen erreichbar sind. Deshalb wollen in Zukunft immer mehr Praxen das Notfalldatenmanagement (NFDM) nutzen und ihren Patienten anbieten, wichtige Daten auf die eCard zu übertragen. Aber allein Ihr Patient entscheidet, ob er einen Notfalldatensatz angelegt haben will oder nicht. Viele Ihrer Kollegen erwägen daher, ihren Patienten eine Einwilligungserklärung für das NFDM vorzuschlagen. Wir haben Ihnen das Wichtigste dazu zusammengefasst und stellen Ihnen eine Muster-Einwilligungserklärung für das NFDM vor.

Unterstützen Sie Ihren Chef:

  1. Sprechen Sie Ihre Patienten auf das NFDM an und bieten Sie ein Informationsgespräch an.
  2. Wenn der Patient dem zustimmt, nehmen Sie sich Zeit und klären Sie ihn in einem persönlichen Gespräch über das NFDM ausführlich auf. Anschließend lassen Sie ihn die Einwilligungserklärung unterschreiben, wenn er das möchte.
  3. Legen Sie den Notfalldatensatz über Ihr PVS an. Anschließend muss Ihr Chef diesen mit seinem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signieren. Damit wird der Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte gespeichert und eine Kopie davon in Ihrem PVS.
  4. Gegebenenfalls händigen Sie die Patienteninformationen aus. Die gematik stellt hierzu Patienteninformationsblätter und -broschüren bereit (www.gematik.de/anwendungen/notfalldaten).

Sie sind nicht verpflichtet, eine schriftliche Einwilligung einzuholen

Der Patient muss zwar einer Speicherung des Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zustimmen. Aber die gematik lässt offen, ob Sie Ihre Patienten mündlich oder schriftlich einwilligen lassen.