Beispiel: Auf der Station „Sonnenschein“ herrscht im Pflegeteam Uneinigkeit über die rechtlichen Vorgaben zum Thema „Freiheitsentzug“. Konkret geht es um den Fall einer orientierten Bewohnerin, die wünscht, dass nachts beide Bettseitenteile hochgestellt werden, da sie sich dadurch sicherer fühlt. Einige Pflegekräfte sind der Ansicht, dass die Seitenteile hochgestellt werden können, wenn die Bewohnerin dies ausdrücklich wünscht. Andere Kollegen im Team sind jedoch der Meinung, dass
dies trotzdem einen Freiheitsentzug darstellt.
Sind auch Sie manchmal unsicher, ob Sie die Seitenteile eines Bettes hochstellen dürfen oder nicht? Dann sollten Sie wissen, dass ein Bettgitter immer dann hochgestellt werden darf, wenn ein orientierter und einwilligungsfähiger Pflegekunde dies ausdrücklich wünscht und dabei keine rechtlichen oder pflegerischen Gründe dagegensprechen.
Hier sind die wesentlichen Aspekte, die in solchen Situationen beachtet werden sollten
Selbstbestimmungsrecht der Pflegekundin: Wenn die Pflegekundin orientiert ist und selbstständig entscheiden kann, hat sie das Recht, Maßnahmen wie das Hochstellen des Bettgitters zu wünschen. Ihr Wunsch sollte respektiert und dokumentiert werden.
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