Effiziente Praxisorganisation

Elektronische Ersatzbescheinigung wird als Versicherungsnachweis akzeptiert!

Ab sofort dürfen Sie die elektronische Ersatzbescheinigung als Versicherungsnachweis akzeptieren, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten in der Praxis nicht eingelesen werden kann. Die Anwendung ist zunächst freiwillig. Ab […]

Renate Tief

29.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Ab sofort dürfen Sie die elektronische Ersatzbescheinigung als Versicherungsnachweis akzeptieren, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten in der Praxis nicht eingelesen werden kann. Die Anwendung ist zunächst freiwillig. Ab Juli 2025 soll die Anwendung für alle Arztpraxen und Krankenkassen Pflicht werden. Ziel ist, das Verfahren zu vereinfachen, wenn die eGK nicht eingelesen werden kann.

Der Ablauf in Kürze

Die Zustellung des Versicherungsnachweises erfolgt automatisiert über den Kommunikationsdienst KIM:
  • Ihr Patient kann die elektronische Ersatzbescheinigung über seine App der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) mit seinem Smartphone oder Tablet bei seiner Krankenkasse anfragen.
  • Er übermittelt dazu Ihre KIM-Adresse (ggf. als QR-Code zur Verfügung stellen) an seine GKV und in wenigen Minuten sollten Ihnen in der Praxis die Versichertendaten vorliegen. Über Ihr KIM-Postfach sollen die Daten direkt aus dem KIM-Postfach in das Praxisverwaltungssystem (PVS) übertragen werden können. Eine Arbeitserleichterung für Sie und Ihre Kolleginnen, da damit das manuelle Einpflegen wie beim bisherigen papiergebundenen Ersatzverfahren entfällt.