ARBEITSRECHT: RECHTE, PFLICHTEN & REGELUNGEN

Endlich: Mutterschutz bald auch nach Fehlgeburten

Kurz vor der Neuwahl hat der alte Bundestag noch ein Gesetz verabschiedet, das für schwangere Frauen eine überfällige Verbesserung bedeuten wird: Sie haben künftig auch nach einer Fehlgeburt Anspruch auf […]

Arnd von Boehmer

12.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Kurz vor der Neuwahl hat der alte Bundestag noch ein Gesetz verabschiedet, das für schwangere Frauen eine überfällige Verbesserung bedeuten wird: Sie haben künftig auch nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutz. Um dieses Gesetz noch über die parlamentarischen Hürden zu hieven, hatte sich eine Mehrheit aus Fraktionen gefunden, die ansonsten im damals aufziehenden Wahlkampf kaum noch miteinander redeten.

Diese Ansprüche gelten künftig

Das beschlossene Mutterschutzanpassungsgesetz sieht vor, dass die bestehenden Beschäftigungsverbote ab dem 01.06.2025 auch auf Fehlgeburten ausgeweitet werden. Danach dürfen Sie als Arbeitgeber Frauen

  • bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW) für 2 Wochen,
  • bei einer Fehlgeburt ab der 17. SSW für 6 Wochen und
  • bei einer Fehlgeburt ab der 20. SSW für 8 Wochen

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