Hohe Inflation und deutliche Kostensteigerungen bei den Personalkosten machen jährliche Entgeltverhandlungen nahezu unentbehrlich. Ihr Entgelterhöhungsverlangen müssen Sie natürlich Ihren Pflegekunden mitteilen. Nachdem Sie das Entgelterhöhungsschreiben für Ihre Pflegekunden erstellt haben, gilt es, noch ein weiteres Detail zu beachten: Unbedingt muss die Veränderung der sogenannten Berechnungsgrundlage den Kunden bzw. den rechtlichen Vertretern im Erhöhungsschreiben erläutert werden. Ich empfehle Ihnen dabei folgendes Vorgehen:
1. Schritt: Stellen Sie die Personalkostenveränderungen dar
Idealerweise stellen Sie zunächst die bisherigen Personalkosten den kalkulierten künftigen Personalkosten tabellarisch gegenüber. Anschließend sind die einrichtungsspezifischen Gründe für die Veränderung der Personalkosten darzulegen. Im Zuge der Umsetzung der Tariftreueregelungen des GVWG ergibt sich die Veränderung in der Regel aus Ihrer Verpflichtung zur künftigen Entlohnung der Mitarbeitenden in Anlehnung an einen Tarifvertrag oder nach dem regional üblichen Entgeltniveau. Die künftige Entlohnung nach diesen Vorgaben ist Voraussetzung, dass die Pflegeeinrichtung ihren Versorgungsvertrag behält.
Mein Tipp:
Verweisen Sie auf den gesetzlichen Hintergrund der Tariftreuepflicht und erläutern Sie, dass die Anpassung Voraussetzung für den Fortbestand des Versorgungsvertrags ist.
| Beispiel für eine transparente Personalkostenübersicht | |||
| Personalkosten | Bisherige Kosten (Jahresaufwand) | Neue Kosten (Jahresaufwand) | Begründung |
| Pflegepersonal | 500.000 € | 540.000 € | Tariftreuepflicht, Lohnerhöhung um 8 % |
| Betreuungskräfte | 120.000 € | 130.000 € | inflationsbedingte Lohnanpassung |
| Verwaltung | 80.000 € | 85.000 € | höhere Sozialversicherungsbeiträge |
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