HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

Entgeltfortzahlung: Wann Sie nicht mehr zahlen müssen

Wenn Ihre Mitarbeiter erkranken, müssen Sie zunächst einmal Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Was so einfach klingt, ist in der Praxis aber doch komplex, nämlich dann, wenn mehrere Erkrankungen aufeinander folgen. […]

Judith Barth

30.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Wenn Ihre Mitarbeiter erkranken, müssen Sie zunächst einmal Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Was so einfach klingt, ist in der Praxis aber doch komplex, nämlich dann, wenn mehrere Erkrankungen aufeinander folgen.

Informieren Sie sich anhand der Übersicht, in welchen Konstellationen Sie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einstellen können, obwohl die Mitarbeiter erneut oder immer noch krank sind.

Übersicht: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
SituationDefinitionRechtliche EinordnungBeispiele
Neue Erkrankung nach erfolgter Genesungandere ErkrankungEntgeltfortzahlungsanspruch besteht jeweils für maximal 6 Wochen für jede Erkrankung.Pflegekraft fällt wegen eines Bandscheibenvorfalls 6 Wochen aus (= Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Nachdem sie ihre Arbeit für 2 Wochen wieder aufgenommen hat, wird sie wegen eines Kreuzbandrisses für 6 Wochen krankgeschrieben (= Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall).
Hinzugetretene Erkrankungneue Erkrankung vor Gesundung bzw. im direkten Anschluss, ohne dass der Mitarbeiter zwischenzeitlich gesund war (sogenannter einheitlicher Verhinderungsfall)Entgeltfortzahlung für maximal 6 Wochen. Beide Erkrankungen werden als einheitlicher Verhinderungsfall betrachtet.Pflegehilfskraft fällt wegen eines Herzinfarkts 6 Wochen aus (= Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Noch während der Reha wird bei ihr eine mittelschwere Depression festgestellt. Sie wird für weitere 8 Wochen krankgeschrieben (= nach 6 Wochen Krankengeld, da nicht von einer zwischenzeitlichen Genesung und daher von einem einheitlichen Verhinderungsfall auszugehen ist).
FortsetzungserkrankungWiederauftreten einer vorherigen ErkrankungMaximal 6 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, kürzere Arbeitsunfähigkeitszeiten mit derselben Ursache werden addiert. Es entsteht ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn seit der letzten Erkrankung mit derselben Diagnose mindestens 6 Monate verstrichen sind.Mitarbeiterin fällt 6 Wochen wegen eines Bandscheibenvorfalls aus (= Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Nach 2 Monaten leidet sie wieder unter starken Rückenschmerzen. Sie wird für weitere 4 Wochen wegen erneuter Probleme mit dem Bandscheibenvorfall krankgeschrieben (= Krankengeld, da Fortsetzungserkrankung). Nachdem sie dann 9 Monate ohne Einschränkungen gearbeitet hat, macht ihr die Bandscheibe wieder Probleme. Sie fällt erneut für 4 Wochen aus (= Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, da zwischen den Arbeitsunfähigkeiten mehr als 6 Monate liegen).

Fazit: Sind Mitarbeiter länger krank, lohnt es sich für Sie, genauer hinzusehen, ob Sie überhaupt noch zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet sind. Sind Sie es nicht, können Sie viel Geld sparen.

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