EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

ePA-Befüllung korrekt abrechnen

Bereiten Sie sich am besten jetzt schon auf die „ePA-Pflicht“ für Kassenpatienten vor! Denn: Aufgrund des Digital-Gesetzes (DigiG) – wir haben darüber in Ausgabe 5/2024 berichtet – stellen die gesetzlichen […]

25.06.2024 · 2 Min Lesezeit

Bereiten Sie sich am besten jetzt schon auf die „ePA-Pflicht“ für Kassenpatienten vor! Denn: Aufgrund des Digital-Gesetzes (DigiG) – wir haben darüber in Ausgabe 5/2024 berichtet – stellen die gesetzlichen Krankenkassen den Patienten automatisch eine ePA bereit, es sei denn, sie widersprechen dem aktiv (Opt-out-Lösung). Dies wird dazu führen, dass nicht wie bisher nur wenige Patienten, sondern eine steigende Anzahl die ePA nutzen wird.

Deshalb ist es so wichtig für Sie sicherzustellen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter die Abrechnung beherrschen. Die folgende Zusammenfassung unterstützt Sie dabei.

Bis zum 14.01.2025 wird die ePA-Erstbefüllung extrabudgetär vergütet

Für die sektorenübergreifende Erstbefüllung einer ePA rechnen Sie die neue EBM-Ziffer 01648 ab, die mit 89 Punkten/10,62 € bewertet ist. Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, dass die Ziffer bis zum 14.01.2025 weiter extrabudgetär bleibt. Noch ist unsicher, wie es ab dem 15.01.2025 weitergehen wird.