Als Qualitätsbeauftragte oder Einrichtungsleitung wissen Sie genau, dass ein Expertenstandard seine Wirkung nicht dadurch entfaltet, dass er sauber abgeheftet im Regal steht. Jede Beschäftigung mit einer solchen fachlichen Leitlinie verfolgt im Qualitätsmanagement immer ein klares Ziel – die Erstellung einer Verfahrensanweisung, die zu den Abläufen, den Strukturen und der Kultur Ihrer eigenen Einrichtung passt.
Eine verlässliche Verfahrensregelung sorgt dafür, dass alle Mitarbeitenden – von der langjährigen Fachkraft bis zur neuen Hilfskraft – eine klare Orientierung haben und nach denselben qualitätssichernden Kriterien handeln. Als erfolgreich implementiert gilt ein Standard im Übrigen erst dann, wenn die dazugehörige Verfahrensregelung allen Mitarbeitenden nachweislich bekannt gemacht wurde und im Pflegealltag tatsächlich gelebt wird.
Stationär vs. ambulant
Bei der Anpassung Ihrer internen Regelungen dürfen Sie die Realität vor Ort nicht aus den Augen verlieren. Es macht einen gravierenden Unterschied, in welchem Setting Sie sich bewegen:
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Die professionelle Praxishilfe erleichtert die Einführung, Umsetzung und Überwachung der neuen Qualitätsstandards in der Altenpflege, damit Sie dort Leistung zeigen, wo der MD sein Augenmerk hat.