Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein zentraler Bestandteil der Unterstützung Mitarbeitender, die aufgrund gesundheitlicher Probleme über einen längeren Zeitraum ausgefallen sind. Hierbei geht es darum, gemeinsam Lösungen zu finden, um die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Person langfristig wiederherzustellen und/oder zu sichern. Doch wie läuft ein BEM-Gespräch richtig ab und was müssen Mitarbeitende wissen?
Das BEM-Gespräch verfolgt folgende Ziele:
- Wiederherstellung und Sicherung der Arbeitsfähigkeit der betroffenen Person
- Reduzierung weiterer Fehlzeiten durch geeignete Maßnahmen
- Identifikation und Beseitigung von Arbeitsbelastungen, die die Gesundheit beeinträchtigen
- Vermeidung kündigungsbedingter Konsequenzen durch gezielte Unterstützung
WANN FINDET EIN BEM-GESPRÄCH STATT?
Ein BEM-Gespräch wird eingeleitet, wenn Mitarbeitende innerhalb von 12 Monaten insgesamt mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig waren – egal, ob am Stück oder in mehreren Abschnitten. Die Initiative zur Einleitung eines BEM sollte dabei vom Arbeitgeber ausgehen. Dieser hat gemäß § 167 Absatz 2 SGB IX die gesetzliche Pflicht, ein BEM anzubieten. Es handelt sich jedoch um ein freiwilliges Angebot für Mitarbeitende.
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