In der stationären Pflege ist es unerlässlich, die Wünsche und Entscheidungen der Pflegebedürftigen zu respektieren und umzusetzen. Durch klare Regelungen können Sie Konflikte vermeiden und eine rechtssichere Grundlage für die Betreuung schaffen.
Um die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen zu gewährleisten, sind Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen bedeutend, um die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen zu respektieren und umzusetzen.
DEFINITION: WAS IST WAS?
- Vorsorgevollmacht: Ermächtigt eine oder mehrere Personen, umfassend in verschiedenen Lebensbereichen zu handeln, wenn der Vollmachtgeber dazu nicht mehr fähig ist. Die Vorsorgevollmacht ist in §1904 BGB verankert.
- Patientenverfügung: Beschränkt sich auf medizinische Entscheidungen und legt fest, welche Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn der Verfasser nicht mehr selbst entscheiden kann. In Deutschland ist die Patientenverfügung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §1901a geregelt.
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