RECHT & GESETZ

ERSTHELFER: AUF DIESE FORTBILDUNGSINHALTE KOMMT ES AN

In Ihrer Einrichtung müssen Sie eine bestimmte Anzahl von betrieblichen Ersthelfern vorhalten. Dabei ist es wichtig, dass Sie nicht nur Mitarbeiter für die Aufgabe benennen, sondern ihnen auch die entsprechende […]

Marcel Faißt

07.11.2024 · 4 Min Lesezeit

In Ihrer Einrichtung müssen Sie eine bestimmte Anzahl von betrieblichen Ersthelfern vorhalten. Dabei ist es wichtig, dass Sie nicht nur Mitarbeiter für die Aufgabe benennen, sondern ihnen auch die entsprechende Ausbildung ermöglichen.

Oftmals wird die Ausbildung zum Ersthelfer mit einer Schulung in Erster Hilfe verwechselt. Dabei gibt es hier eine unterschiedliche Zielrichtung. Die Berufsgenossenschaft prüft den Einsatz von Ersthelfern. Sie sollen sich darum kümmern, wenn sich beispielsweise ein Mitarbeiter während seiner Arbeit verletzt oder erkrankt und Hilfe benötigt. Erste Hilfe bezieht sich dagegen darauf, dass Ihre Mitarbeiter befähigt werden sollen, im Notfall Ihren Bewohnern zu helfen.

PRAXISBEISPIEL: Es ist Sonntagmorgen im Haus Abendsonne und der Auszubildende Lukas kümmert sich gerade im Aufenthaltsraum um das Frühstück der eintreffenden Bewohner. Lukas ist ein humorvoller Typ und verbreitet viel gute Laune. So ist es auch an diesem Morgen. Während er parallel Brote zuschneidet macht er Späße mit den eintreffenden Bewohnern. Und da passiert es: Er schneidet sich mit dem Brotmesser in den Finger. Er schreit kurz auf und sofort läuft das Blut ungebremst. Fachkraft Jutta, die den Vorfall sofort mitbekommt, ist Ersthelferin und weiß sofort, was zu tun ist. Sie legt Lukas einen Verband an, sodass die Blutung stoppt. Da ihm von dem Vorfall kurz schlecht ist, begleitet sie ihn zur Ruheliege für die Mitarbeiter und bietet an, einen Arzt zu organisieren. Lukas geht es aber nach dem ersten Schreck schnell wieder besser und er kann wieder weiterarbeiten.

DIESE AUSBILDUNG MÜSSEN IHRE ERSTHELFER ABSOLVIEREN

In dem beschriebenen Beispiel ist der Ersthelfer die Pflegefachkraft Jutta. Sie kann natürlich qua Ausbildung problemlos mit solchen Vorfällen umgehen. Es können aber auch Mitarbeiter der Heimverwaltung, Pflegehelfer oder auch Hauswirtschaftsmitarbeiter als Ersthelfer agieren. In dem Fall ist eine Ausbildung zum Ersthelfer erforderlich, die Sie als Einrichtung ermöglichen müssen. Die Ausbildung zum Ersthelfer wird von den Berufsgenossenschaften angeboten. Sie umfasst 9 Stunden und ist auf einen Tag konzentriert. Der Schwerpunkt liegt bei praktischen Übungen, allerdings erhalten die Teilnehmer auch theoretische Grundlagen. Welche das genau sind, zeigen wir Ihnen im Folgenden. Achten Sie deswegen auch bei der Auswahl der Schulungen darauf, dass diese Inhalte auch vorgesehen sind. Die Kosten für einen Ersthelferkurs sind überschaubar. Zum Teil verlangen die Berufsgenossenschaften gar nichts oder nur einen symbolischen Preis von rund 30 € pro angemeldete Person. Achten Sie deswegen auch bei der Auswahl der Schulungen darauf, dass diese Inhalte auch vorgesehen sind.

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