Nachdem Sie das Auswahlverfahren für einen Auszubildenden bestimmt haben, erscheint Ihr neuer Auszubildender am vereinbarten Ausbildungsstart in Ihrer Praxis: meist am 1. August oder 1. September. Planen Sie schon von Anfang an die Erstunterweisung zu Unfall- und Gesundheitsgefahren ein. Am besten am ersten Tag, also vor Beginn der Beschäftigung. Für minderjährige Auszubildende ist diese Erstunterweisung im Jugendarbeitsschutzgesetz zwingend vorgeschrieben. Rein rechtlich sind Sie für alle Unterweisungen verantwortlich − insbesondere für diese Erstunterweisung der Auszubildenden. Die Durchführung kann jedoch auf Führungskräfte oder andere Experten übertragen werden, wobei die Verantwortung bei Ihnen bleibt. Alles über die wichtigsten Erstunterweisungsthemen für das Gesundheitswesen habe ich im Folgenden für Sie zusammengestellt:
1. Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS-Unfälle)
Die Gefahr, zu stürzen, gehört zu den häufigsten Unfallursachen. Stellen Sie sicher, dass die Auszubildenden über diese Gefährdung informiert sind. Mit anschaulichen Beispielen können Sie demonstrieren, wie schnell falsch abgelegte Gegenstände zur Gefahrenquelle werden können. Nasse Böden nach Reinigungsarbeiten können z. B. Rutschunfälle verursachen.
Besonders gefährlich sind Arbeiten auf Leitern oder Tritten. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass die Auszubildenden von Anfang an nur zugelassene und geprüfte Aufstiegshilfen nutzen.