EBM & GOÄ richtig abgerechnet

Essstörungen: zulasten der Krankenkasse oder als IGeL?

Bei Essstörungen denkt jeder sofort an Anorexie und Bulimie. Doch ein falsches Essverhalten liegt auch oft bei Adipositas vor. Außerdem gibt es eine Essstörung, die kaum als solche wahrgenommen wird: […]

30.07.2024 · 2 Min Lesezeit

Bei Essstörungen denkt jeder sofort an Anorexie und Bulimie. Doch ein falsches Essverhalten liegt auch oft bei Adipositas vor. Außerdem gibt es eine Essstörung, die kaum als solche wahrgenommen wird: die sogenannte Orthorexie, die vorliegt, wenn ein gesundheitsbewusstes Essverhalten zwanghaft wird. Die Behandlung dieser neuen Essstörung kann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden, wenn dies nachweislich durch eine begleitende psychische Erkrankung bedingt ist. Das bedeutet für Sie: Sie müssen immer vorab eine psychische Erkrankung ausschließen, bevor Sie Ihren Kassenpatienten die folgende Leistung als IGeL anbieten. Klären Sie Ihre Privatpatienten darüber auf, dass die private Krankenversicherung die Kosten eventuell nicht vollständig übernimmt. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

Essstörungen sind keine „Modeerscheinung“

Klären Sie Ihre Patienten über diese neue Essstörung auf, um sie dafür zu sensibilisieren, dass falsch verstandenes überzogenes „gesundheitsbewusstes“ Verhalten krank machen kann.

Die Medien berichten ständig über Lebensmittelskandale und wie wichtig es ist, sich „richtig zu ernähren“, sei es vegetarisch oder vegan oder sonst wie. Dies löst bei einigen Menschen Angstzustände aus.