ETHIK & RECHT

Ethische Voraussetzungen für medizinische Maßnahmen

Soll eine medizinische Maßnahme bei einem Menschen durchgeführt werden, so entscheidet hierüber grundsätzlich die Person selbst. Voraussetzung für eine Entscheidung ist das ärztliche Aufklärungsgespräch. Das ethische Prinzip lautet hierbei: Autonomie. […]

Michaela Funk

20.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Soll eine medizinische Maßnahme bei einem Menschen durchgeführt werden, so entscheidet hierüber grundsätzlich die Person selbst. Voraussetzung für eine Entscheidung ist das ärztliche Aufklärungsgespräch. Das ethische Prinzip lautet hierbei: Autonomie.

Aber was ist mit Personen, die nicht mehr selbst entscheiden können, z. B. aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz? Hier wird in der Regel eine Fremdentscheidung herbeigeführt. Um auch in diesem Fall dem ethischen Prinzip der Autonomie zu genügen, orientiert sich diese Fremdentscheidung an der Patientenverfügung, wenn eine solche vorliegt. Wenn nicht, kann im Rahmen einer Fallbesprechung der sogenannte natürliche Wille herausgearbeitet werden. Dieser bildet sich aus den aktuellen Handlungen des Betroffenen, z. B. Mimik, Gestik und Verhalten. Ist das nicht möglich, gilt es, den mutmaßlichen Willen zu erfassen.

Was ist, wenn der gesetzliche Betreuer unsicher ist?

Oftmals übernehmen nahe Angehörige die Funktion des gesetzlichen Betreuers. Hier entstehen immer wieder Situationen, die eine Fremdentscheidung nötig machen, z. B. bei medizinischen Maßnahmen. Grundsätzlich obliegt einem Arzt das Aufklärungsgespräch. Nichtsdestotrotz suchen Familienmitglieder bei vertrauten Mitarbeitern Rat für die zu fällende Entscheidung. Natürlich können Sie hierbei auf den Arzt verweisen, der die Beratung durchführen muss.

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