RECHT & GESETZ

EXTERNE BERATUNG: VORSICHT BEI DER VERTRAGSGESTALTUNG

Die meisten Einrichtungen erhalten über ihren Träger oder Dachverband umfassende Beratung in vielen Angelegenheiten. Dennoch kann es manchmal Sinn machen, auch externe Berater zu bestimmten Fragestellungen mit hinzuzuziehen. Externe Berater […]

Marcel Faißt

16.01.2025 · 4 Min Lesezeit

Die meisten Einrichtungen erhalten über ihren Träger oder Dachverband umfassende Beratung in vielen Angelegenheiten. Dennoch kann es manchmal Sinn machen, auch externe Berater zu bestimmten Fragestellungen mit hinzuzuziehen.

Externe Berater haben den Vorteil, dass sie eine objektive Einschätzung der internen Prozesse ohne „Betriebsblindheit“ abgeben und womöglich Empfehlungen geben können, die die Einrichtung selbst bisher noch nicht angedacht hatte. Das kann ein Supervisor sein, wie im vorangegangenen Artikel geschildert, aber auch Fachpersonen für Hygiene oder Datenschutz sind hier zu erwähnen. Oftmals werden zur Unterstützung von Organisationsentwicklungsprozessen, zur Teambildung, aber auch zur Stärkung der Führungskräfte externe Berater mit hinzugezogen.

PRAXISBEISPIEL: Im Pflegeheim „Abendruhe“ kommen nach der Qualitätsindikatoren-Erfassung die Ergebnisse zurück. Darin wird festgestellt, dass die Einrichtung zwar in allen Qualitätsindikatoren gut – also im Vergleich aller Pflegeeinrichtungen überdurchschnittlich – abschneidet. Allerdings beim Thema „Stürze“ sieht das Ergebnis anders aus. Die Einrichtung liefert hier nur unterdurchschnittliche Ergebnisse. PDL Pia Müller ist ratlos, auch die WBLs haben keine Idee. Schließlich hat man intern schon mehrere Schulungen zum Expertenstandard gemacht. Es entsteht die Idee, sich bei dem Thema durch einen externen Experten beraten zu lassen. Tatsächlich findet das Team eine Beraterin für Fragen zur praktischen Umsetzung von Expertenstandards. Das auf der Homepage der Beraterin angegebene Honorar in Höhe von 1.200 € pro Tag schreckt die Leitungsrunde zunächst aber ab. Die PDL sagt, sie werde mit der Dame nun sprechen und einen Vertrag mit guten Konditionen aushandeln.

EXTERNE BERATUNG IST NICHT GÜNSTIG

Da die Beauftragung einer externen Beratung allerdings – wie das Praxisbeispiel zeigt – meist mit hohen Kosten verbunden ist, sollten im Vorfeld des Beratungsauftrags zunächst die Konditionen mit dem Berater abgesprochen und auch verhandelt werden. So bewegen sich die Tagessätze einer externen Beratung – je nach inhaltlicher Ausrichtung – schnell zwischen 800 € und 1.500 € netto. Vor einer Beauftragung müssen Sie deswegen zuallererst klären, zu welcher Thematik und mit welchem Ziel eine externe Beratung engagiert werden soll. Es ist empfehlenswert, bei diesen Planungen bereits Mitarbeiter mit einzubinden (neben der Einrichtungsleitung und PDL gern auch WBLs oder die QB). Somit kann die spätere Akzeptanz der Beratungstätigkeit in der Einrichtung gesteigert werden.

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